März 2010: Altenpflegemesse Hannover Gesprächsangebot für interessierte Pflegeheim-Anbieter.
Januar 2009: Öfter mal was Neues in der VerpackV ! "Grüner Punkt" ist Pflicht bei Automatenbechern, die an Anfallstellen geliefert werden, welche dem "privaten Endverbraucher gleichgestellt" sind.
Lizenzierungsfrei ist die Lieferung an gewerbliche Stellplätze (z.B. Produktionshallen oder Fabrikhallen), obwohl dort letzlich auch immer direkt an den "echten" privaten Endverbraucher (Herr Müller !) verkauft wird.
Begründung: der Anfallort selbst wird nicht von dualen Systemen entsorgt.